AGB
AGB RS Payment (PDF)
AGB / Preis-/Leistungsverzeichnis der secupay AG (PDF)
Ich bestelle / Wir bestellen auf Grundlage der ausschließlich geltenden Geschäftsbedingungen der RS Payment die im Terminal- und Servicevertrag aufgeführten Dienstleistungen und Produkte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich / haben wir erhalten. Mit dem Einzug fälliger Vergütungen per Lastschrift/Abbuchung sowie der Speicherung der Daten gemäß § 28 Abs. 1 BDSG bin ich / sind wir einverstanden.
Es wird bestätigt, dass es keinen Wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes gibt.
Hiermit wird bestätigt, dass keine separate Meldepflicht zum Transparenzregister besteht, da die Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 GwG anwendbar ist.
Eine separate Eintragung ins Transparenzregister ist erfolgt, da die Meldefiktion nach § 20 Abs. 2 GwG nicht anwendbar ist. Bitte fügen Sie die Kopie des Antrags auf Eintragung bei. Dies kann z. B. die Bestätigungsmail zur Eintragung oder ein Screenshot/Auszug über die Eintragung sein.
PEP-Abfrage
Der/die persönlich Auftretende(n), einer oder mehrere der wirtschaftlich Berechtigten oder ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person(en) bzw. (eine) ihm/ihr bekanntermaßen nahestehende/n Person(en) übt/üben ein öffentliches politisches Amt in den letzten 12 Monaten aus.
Optionen: Optionale Leistungen können von Drittanbietern erbracht werden. Der Wegfall, die Änderung oder Kündigung führt nicht zur Aufhebung des Terminal- und Servicevertrags.
Ich/Wir erkläre/n hiermit der RS Payment das Angebot zum Abschluss dieses Terminal- und Servicevertrages unter Einbeziehung der AGB zum Terminal- und Servicevertrag. Diese AGB inkl. Preisliste/Leistungskatalog habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. An diesen Vertragsantrag bin/sind ich/wir 4 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn RS Payment die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder das Terminal ausliefert.
Mit der Unterzeichnung erkenne/n ich/wir an, dass bei Stornierung der Bestellung 25% des Nettoanschaffungswertes laut Listenpreis zzgl. der Kosten für Anmeldung und Freischaltung als Einmalbetrag von mir/uns an RS Payment zu zahlen sind, unabhängig von den Forderungen Dritter. Bis zur vollständigen Bezahlung, bzw. während der ganzen Mietlaufzeit bleiben die Systeme Eigentum von RS Payment.
Der Einzug von girocard-Umsätzen erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen dem unterzeichnenden VU und dem gewählten Kreditinstitut und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. RS Payment unterstützt das VU bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, indem sie über ein Dienstleistungsrechenzentrum aus den girocard-Umsätzen des VU Lastschriftdateien erstellt und nach Abtretung der Forderung an RS Payment dem kontoführenden Kreditinstitut des VU zur Einziehung übergibt. (siehe AGB: Direktes Clearing) Mit meinem/unserem kontoführenden Institut wird eine Lastschriftvereinbarung zur Teilnahme am beleglosen Datenaustausch abgeschlossen.
Die Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash (girocard) System bzw. die Bedingungen zur Teilnahme am elektronischen Lastschrift System & Online Lastschrift System sowie die Bedingungen zur Teilnahme am System Geldkarte erkenne/n ich/wir ausdrücklich an.
Die Annahme des Vertrages steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung. Einer entsprechenden Anfrage bei der Schufa oder Creditreform stimme/n ich/wir zu. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hinweis zum Zentralen Clearing: Das VU beauftragt hiermit die Payone GmbH, 60528 Frankfurt a.M. mit der Durchführung des ZVD-Clearing/Zahlungsverkehrs-/Transaktionsdienstleistungen. Das VU verzichtet gemäß § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung von Payone. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem VU und Payone gelten die beigefügten „Besondere Bedingungen für die Erbringung von Clearing-Leistungen“. Das VU bevollmächtigt außerdem RS Payment im Namen des VU unter Befreiung von dem Verbot des § 181 BGB sämtliche Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben, die für die Durchführung des ZVD-Clearings erforderlich sind. Hinweis zum electronic-cash Autorisierungsentgelt: Die Höhe des electronic-cash Autorisierungsentgelts ist aus dem Service-Vertrag von RS Payment ersichtlich. Das Entgelt wird von Payone an den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister abgeführt. Das VU genehmigt hiermit die diese Zahlungspflicht begründenden Autorisierungsentgeltabreden, die Payone in seinem Namen mit der Kreditwirtschaft abgeschlossen hat.
Der Unterzeichnende erklärt, die Erklärung wahrheitsgemäß und vollständig abgegeben zu haben. Er verpflichtet sich, die Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Die Unterzeichner verpflichten sich außerdem, RS Payment sofort über Änderungen im Hinblick auf diese Erklärung zu informieren und bei Bedarf sofort weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mobilfunkleistungen:
Die Mobilfunkleistungen gelten ausschließlich zur Nutzung für die von RS Payment ausgelieferten bzw. zugelassenen Terminal-Systeme. Funktionen wie Telefonie oder SMS sind nicht zugelassen. Mobilfunkverbindungen über ausländische GSM-Mobilfunknetze (International Roaming) werden nur hergestellt, soweit dies technisch möglich ist und mit RS Payment vereinbart wurde.
Nutzungsdauer:
Die Nutzungsdauer ist nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden.
Das Vertragsunternehmen ist insbesondere verpflichtet, die ausgehändigte Mobilfunkkarte ausschließlich für den Betrieb des POS-Terminals zu verwenden und den Verlust bzw. das Abhandenkommen der Mobilfunkkarte unverzüglich über die Rufnummer 02841-8838348 oder per E-Mail an info@rs-payment.de unter Angabe seiner Terminal-ID und Kartennummer anzuzeigen. Dem VU ist es nicht gestattet, den von RS Payment überlassenen Mobilfunkanschluss Dritten zu überlassen. Kosten, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstanden sind, hat das VU zu tragen. Nach Ablauf des Terminal- und Servicevertrages ist die überlassene Mobilfunkkarte unverzüglich an RS Payment zurückzugeben.
Für verlorene oder nicht zurückgegebene Mobilfunk-Karten wird den Vertragsunternehmen eine Sperr- und Wiederbeschaffungsgebühr von 29,90 €
Wir erklären hiermit der RS Payment, die Bedingungen dieser Kartenvereinbarung für GSM/GPRS-Betrieb anzuerkennen.
Laufzeit:
8.1. Die Laufzeit des Terminal- und Servicevertrages beträgt 24 Monate, bei vorzeitiger Aufgabe des Gewerbes des VU kann RS PAYMENT den Vertrag vorzeitig schließen, die Mindestlaufzeit beträgt jedoch in jedem Fall 12 Monate. Voraussetzung für die vorzeitige Vertragsschließung ist, dass alle noch fälligen Rechnungen inkl. der Schlussrechnung, die nach dem Ende des letzten Vertragsmonats erstellt wird, ordnungsgemäß beglichen werden und dass das Terminal inkl. allem Zubehör wie Netzteile, SIM-Karten, Ladeschale, Lade- bzw. Netzwerkkabel innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeendigung in ordnungsgemäßem Zustand an RS Payment zurückgeben wird.
8.2. Die Laufzeit des Terminal- und Servicevertrages verlängert sich jeweils um mindestens weitere sechs Monate und sind von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 30.06. oder zum 31.12. eines Kalenderjahres – unter Wahrung der Schriftform – kündbar.